Mischna
Mischna

Talmud zu Avodah Zarah 1:1

לִפְנֵי אֵידֵיהֶן שֶׁל גּוֹיִם שְׁלשָׁה יָמִים אָסוּר לָשֵׂאת וְלָתֵת עִמָּהֶן, לְהַשְׁאִילָן וְלִשְׁאֹל מֵהֶן, לְהַלְוֹתָן וְלִלְוֹת מֵהֶן, לְפָרְעָן וְלִפָּרַע מֵהֶן. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, נִפְרָעִין מֵהֶן מִפְּנֵי שֶׁהוּא מֵצֵר לוֹ. אָמְרוּ לוֹ, אַף עַל פִּי שֶׁמֵּצֵר הוּא עַכְשָׁיו, שָׂמֵחַ הוּא לְאַחַר זְמָן:

Drei Tage vor "ideihen" [(ein Beiname für "ihre Feste")] der Götzendiener ist es verboten, mit ihnen zu handeln [(zu verkaufen oder zu kaufen), weil sie am Tag von gehen und ihren Göttern (dafür) danken ihr Fest], um ihnen [Tiere oder Gefäße, Dinge, die intakt zurückgegeben werden] zu leihen oder von ihnen zu leihen; ihnen [Geld, das nicht intakt zurückgegeben wird, Kredite, die ausgegeben werden sollen] zu leihen oder von ihnen (Geld) zu leihen; um sie zu bezahlen (eine Schuld) [Wenn sie bezahlt werden, gehen sie und danken ihrem Gott im Urlaub] oder um die Zahlung von ihnen zu verlangen. R. Yehudah sagte: Die Zahlung kann von ihnen verlangt werden, denn sie sind verzweifelt [über ihr verlorenes Geld und werden nicht gehen und (ihrem Gott) danken.] Sie sagten zu ihm: Auch wenn sie jetzt verzweifelt sind, werden sie danach glücklich sein [ am Morgen, dem Tag ihres Festes, und werden gehen und (ihrem Gott) danken. Die Halacha stimmt nicht mit R. Yehudah überein. Und nur für ein schriftliches Darlehen ist es verboten, die genaue Zahlung zu leisten; aber für ein mündliches Darlehen ist es erlaubt, es wird als Rettung angesehen (sein Geld aus ihrer Hand)]

Erkunde talmud zu Avodah Zarah 1:1. Ausführlicher Kommentar und Analyse aus klassischen jüdischen Quellen.

Ganzes KapitelNächster Vers